Die Anmeldung für die OGS und die VüM sollte jährlich bis Mitte Januar erfolgen.
Spätere Anmeldungen können dazu führen, dass ein Kind auf die Warteliste gesetzt werden muss, wenn die OGS bereits voll ist.
Die Anmeldung zur Offenen Ganztagsschule (OGS) erfolgt grundsätzlich
bis zum 15.03.2026.
Bitte beachten Sie:
Auch wenn Sie Ihr Kind nach Ablauf dieser Frist zur OGS anmelden, verfällt der gesetzliche Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz für Schülerinnen und Schüler, die zum 01.08.2026 erstmalig eingeschult
werden, nicht.
Eine Aufnahme in die OGS nach Ablauf der Anmeldefrist ist in der Regel jedoch nur dann möglich, wenn besondere Gründe vorliegen. Dazu zählen zum Beispiel:
Sollte sich Ihr Betreuungsbedarf nach der Anmeldefrist ergeben oder verändern, wenden Sie sich bitte zeitnah an die Schule bzw. den OGS-Träger, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Informations- und Anmeldeformulare der OGS zum Download: