Sollte Ihr Kind einmal krank sein, müssen Sie Ihr Kind beim Klassenlehrer oder im Sekretariat unter 05205/87967111 (auch auf dem Anrufbeantworter) krank melden. Wenn Ihr Kind die Schule wieder besucht, geben Sie ihm bitte eine schriftliche Entschuldigung mit.
Sollten Sie wegen eines Schulunfalls (auf dem Schulweg, im Sportunterricht, in den Pausen etc.) mit dem Kind einen Arzt aufsuchen, bitten wir um Nachricht, da wir in diesen Fällen eine Unfallmeldung an den Versicherungsträger geben müssen.
Beurlaubungen müssen immer frühzeitig beim Schulleiter beantragt werden.
Vor und im Anschluss an die Ferien ist eine Beurlaubung nicht gestattet.
Hier können Sie eine Entschuldigung herunterladen:
Aus § 43 Schulgesetz:
Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen
(1) Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Die Meldung zur Teilnahme an einer freiwilligen Unterrichtsveranstaltung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme mindestens für ein Schulhalbjahr.
(2) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.