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Hans-Christian-Andersen-Schule
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OGS und VüM (Betreuung)

Liebe Eltern,

 

die Anmeldung zur Offenen Ganztagsschule (OGS) erfolgt grundsätzlich

bis zum 15.03.2026.

 

Bitte beachten Sie:
Auch wenn Sie Ihr Kind nach Ablauf dieser Frist zur OGS anmelden, verfällt der gesetzliche Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz für Schülerinnen und Schüler, die zum 01.08.2026 erstmalig eingeschult werden, nicht.

Eine Aufnahme in die OGS  nach Ablauf der Anmeldefrist  ist in der Regel jedoch nur dann möglich, wenn besondere Gründe vorliegen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • die (Neu-)Aufnahme oder Änderung einer Berufstätigkeit,
  • eine veränderte familiäre Situation,
  • Schulwechsel / Umzug
  • andere unvorhersehbare und nachvollziehbare Betreuungsbedarfe.

Sollte sich Ihr Betreuungsbedarf nach der Anmeldefrist ergeben oder verändern, wenden Sie sich bitte zeitnah an die Schule bzw. den OGS-Träger, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

 

 

Seit Beginn des Schuljahres 2007/2008 ist die Hans-Christian-Andersen-Schule eine offene Ganztagsgrundschule. Für die Kinder, die bis zum Mittag auch in den Randstunden eine Betreuung benötigen, steht die VüM (Vor- und Übermittagsbetreuung) zur Verfügung.

 

Ganztagsgrundschulen sind Einrichtungen, an denen Kinder zur Schule gehen, vor und nach dem Unterricht betreut werden, ein warmes Mittagessen erhalten, Unterstützung bei den Hausaufgaben bekommen und an einem interessanten und abwechslungsreichen Programm teilnehmen können.

 

Die DRK Soziale Dienste OWL gGmbH ist Träger der offenen Ganztagsgrundschule sowie der VüM. Außerdem ist die DRK Soziale Dienste OWL gGmbH Träger von drei weiteren Offenen Ganztagsgrundschulen im Bielefelder Süden. Der Träger ist verantwortlich für die organisatorische und pädagogische Arbeit in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Schulen.

 

Sowohl in den Herbst- und Osterferien als auch in den ganzen Sommerferien findet eine Betreuung mit vielfältigen Programmangeboten statt.

 

Ähnlich wie im Kindergarten gibt es einen Elternbeitrag, der zwischen 0 und 225 € liegt. Der Elternbeitrag hängt von der Höhe des Bruttoverdienstes ab. Hinzu kommt ein Essensgeldbeitrag von 80,- € im Monat (ganzjährig).

Durch die Inanspruchnahme das Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) kann ein Wegfall dieser Gebühren erwirkt werden.

 

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